Förderanträge

 

Diese Förderung beinhaltet eine tolle Chance, Regenwasser dort zu behalten,
wo es fällt.


Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) ab 2023 in Niedersachsen, Hamburg und Bremen - Stand 23.03.2022

Zu beachten ist:

- Der Flächenplan muss zum 15.Mai 2023  eingereicht sein

- Der Antrag auf AUKM  / BK 1 muss ab jetzt auch zum 15.Mai eingereicht sein.

- Zuständig ist die Bewilligungsstelle Aurich der
  Landwirtschaftskammer Niedersachsen Tel 04941 921-0

 


Wir beginnen jetzt damit, diese Fördermöglichkeit zu bearbeiten. Regelmäßig werden Zusammenhänge erläutert, Hilfestellungen gegeben usw. Schauen Sie doch öfter auch ohne Ankündigungen im Newsletter hier rein.

 

Es geht hauptsächlich um 2 Fragen:

1. Wie geht das Antragsverfahren  für die Maßnahme BK 1?

2. Wie geht das Antragsverfahren für einen Einstau ohne Förderung.

    Also nur die wasserrechtliche Erlaubnis

 

 

Hier jetzt, zum Erarbeiten des Themas, einige Links, zum Teil mit Kommentare.

1. Gebietsmanagerin unterstützt bei Umsetzung neuer Agrar-Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) zum Moorschutz

Seit Beginn der diesjährigen Antragsphase kann erstmalig die Agrar-Umwelt- und Klimaschutzmaßnahme BK1 „moorschonender Einstau“ beantragt werden. Durch die Maßnahme soll eine klimaschonende Bewirtschaftung von Moorgrünland durch eine verringerte Torfzehrung und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen erreicht werden. (.....)
Um niedersächsische Landwirtinnen und Landwirte bei der Durchführung eines Einstaus zu unterstützen wurde bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Isabelle Vogel eine Gebietsmanagerin eingesetzt. Sie hilft bei allen Schritten der Planung und Beantragung der neuen Wasserregulierung sowie der Abstimmung mit weiteren betroffenen Akteuren wie den Wasser- und Bodenverbänden und Unteren Wasserbehörden. Antragstellerinnen und Antragstellern wird empfohlen, so früh wie möglich mit der Gebietsmanagerin Kontakt aufzunehmen, um die Stauhöhen ermitteln zu lassen und die notwendigen Genehmigungen und Einverständniserklärungen einzuholen.

 

https://www.lwk-niedersachsen.de/bezst-bremervoerde/news/39156_Gebietsmanagerin_unterst%C3%BCtzt_bei_Umsetzung_neuer_Agrar-Umwelt-_und_Klimaschutzma%C3%9Fnahmen_AUKM_zum_Moorschutz

 

Hier nochmal das Merkblatt:

https://www.lwk-niedersachsen.de/services/download.cfm?file=37696

Frau Vogel wurde erst vor Kurzem beauftragt. Wenn Interesse besteht, sollten wir als Interessenten uns erst treffen und die Vorgehensweise besprechen.

 

 

Thema Flächenplan:

 

Für  Agrarumweltmaßnahmen, die Berücksichtigung von Änderungen im Rahmen der GAP-Reform 2023 und die Beantragung von (erweitertem) Erschwernisausgleich.

Wichtig: alle Betriebe brauchen für  Antragstellungen eine aktuelle Registriernummer. Liegt die aktuell nicht vor, melden Sie sich bitte direkt (.....) bei Ihrer zuständigen Bezirks- oder Außenstelle.

Außerdem sollte jeder Antragssteller seine Zugangsdaten (PIN) sowie – sofern vorhanden – seine E-Mail-Adresse beim Antragstermin parat haben.

Termine sollten rechtzeitig vereinbart werden, um den Antrag spätestens am 16.05. fristgerecht abgeben zu können.   Antragsteller wenden sich zur Terminabsprache bitte direkt an die jeweiligen Berater oder an die Bezirksstelle

 

 

 

Informationen zur Antragstellung

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/services/download.cfm?file=37534

 

Fragen und Antworten Katalog zur Antragstellung

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/services/download.cfm?file=37639