Diese Förderung beinhaltet eine tolle Chance, Regenwasser dort zu behalten,
wo es fällt.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) ab 2023 in Niedersachsen, Hamburg und Bremen - Stand 23.03.2022
Zu beachten ist:
- Der Flächenplan muss zum 15.Mai 2023 eingereicht sein
- Der Antrag auf AUKM / BK 1 muss ab jetzt auch zum 15.Mai eingereicht sein.
- Zuständig ist die Bewilligungsstelle Aurich der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen Tel 04941 921-0
Wir beginnen jetzt damit, diese Fördermöglichkeit zu bearbeiten. Regelmäßig werden Zusammenhänge erläutert, Hilfestellungen gegeben usw. Schauen Sie doch öfter auch ohne Ankündigungen im Newsletter hier rein.
Es geht hauptsächlich um 2 Fragen:
1. Wie geht das Antragsverfahren für die Maßnahme BK 1?
2. Wie geht das Antragsverfahren für einen Einstau ohne Förderung.
Also nur die wasserrechtliche Erlaubnis
Hier jetzt, zum Erarbeiten des Themas, einige Links, zum Teil mit Kommentare.
1. Gebietsmanagerin unterstützt bei Umsetzung neuer Agrar-Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) zum Moorschutz
Seit Beginn der diesjährigen Antragsphase kann erstmalig die Agrar-Umwelt- und Klimaschutzmaßnahme BK1 „moorschonender Einstau“ beantragt werden. Durch die Maßnahme soll eine klimaschonende
Bewirtschaftung von Moorgrünland durch eine verringerte Torfzehrung und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen erreicht werden. (.....)
Um niedersächsische Landwirtinnen und Landwirte bei der Durchführung eines Einstaus zu unterstützen wurde bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Isabelle Vogel eine Gebietsmanagerin eingesetzt. Sie hilft bei allen Schritten der Planung
und Beantragung der neuen Wasserregulierung sowie der Abstimmung mit weiteren betroffenen Akteuren wie den Wasser- und Bodenverbänden und Unteren Wasserbehörden. Antragstellerinnen und
Antragstellern wird empfohlen, so früh wie möglich mit der Gebietsmanagerin Kontakt aufzunehmen, um die Stauhöhen ermitteln zu lassen und die notwendigen Genehmigungen und
Einverständniserklärungen einzuholen.
Hier nochmal das Merkblatt:
https://www.lwk-niedersachsen.de/services/download.cfm?file=37696
Frau Vogel wurde erst vor Kurzem beauftragt. Wenn Interesse besteht, sollten wir als Interessenten uns erst treffen und die Vorgehensweise besprechen.
Thema Flächenplan:
Für Agrarumweltmaßnahmen, die Berücksichtigung von Änderungen im Rahmen der GAP-Reform 2023 und die Beantragung von (erweitertem) Erschwernisausgleich.
Wichtig: alle Betriebe brauchen für Antragstellungen eine aktuelle Registriernummer. Liegt die aktuell nicht vor, melden Sie sich bitte direkt (.....) bei Ihrer zuständigen Bezirks- oder Außenstelle.
Außerdem sollte jeder Antragssteller seine Zugangsdaten (PIN) sowie – sofern vorhanden – seine E-Mail-Adresse beim Antragstermin parat haben.
Termine sollten rechtzeitig vereinbart werden, um den Antrag spätestens am 16.05. fristgerecht abgeben zu können. Antragsteller wenden sich zur Terminabsprache bitte direkt an die jeweiligen Berater oder an die Bezirksstelle
Informationen zur Antragstellung
https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/services/download.cfm?file=37534
Fragen und Antworten Katalog zur Antragstellung
https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/services/download.cfm?file=37639